Freiwilligkeit bringt nichts: Monitoringbericht belegt enttäuschendes Engagement der deutschen Wirtschaft bei menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten.
17. September 2020Auch neun Jahre nach Verabschiedung der UN-Leitprinzipien (UNLP) für Wirtschaft und Menschenrechte ist auf freiwilliger Basis nur ein sehr geringer Anteil der deutschen Unternehmen bereit, ihre Sorgfaltspflichten angemessen umzusetzen. Vor diesem Hintergrund begrüßen wir die Grundsatzentscheidung der Bundesregierung für ein deutsches Lieferkettengesetz und für eine entsprechende EU-Regulierung. DGB, FORUM MENSCHENRECHTE, Transparency International Deutschland, VENRO, vzbv und WWF erwarten, dass ohne weitere Verzögerung ambitionierte Eckpunkte veröffentlicht werden.
Stichwörter: Lieferkettengesetz, unternehmerische SorgfaltspflichtKategorisiert in: Aktuelles, Bundestag und Bundesregierung, Menschenrechte und Wirtschaft