70 Jahre Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR) Grund zu Feier oder zu Besorgnis?

6. November 2018

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR) ist ein Meilenstein in der Geschichte der Menschenrechte. Verfasst von Vertreter*innen mit unterschiedlichsten rechtlichen und kulturellen Hintergründen aus allen Regionen der Welt, wurde die Erklärung von der Generalversammlung der Vereinten Nationen am 10. Dezember 1948 in Paris verabschiedet.

Die Erklärung dient bis heute als gemeinsames Wertefundament für alle Menschen und Nationen. Die in ihr festgeschriebenen menschenrechtlichen Normen sind allerdings gefährdeter denn je.

copyright Friedrich-Ebert-Stiftung

Über Relevanz und Bedeutung der AEMR
für die Bewahrung und Stärkung menschenrechtlicher Standards in schwierigen Zeiten
haben wir bei einer Öffentlichen Abendveranstaltung am 15. Oktober 2018 bei der Friedrich-Ebert-Stiftung in Berlin mit vielen Gästen diskutiert.

 

 

 


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In seinem Grußwort für das FORUM MENSCHENRECHTE betonte Dr. Jochen Motte,
Mitglied des Koordinationskreises des FORUM MENSCHENRECHTE,
wie wichtig der Einsatz für Menschenrechte in Zeiten ist, in denen sie zunehmend nicht nur infragegestellt,
sondern in immer Ländern auch mit Füßen getreten werden.

 

 

 


Begleitet wurde die Abendveranstaltung von einer zweitägigen Tagung,
bei der internationale Expert_innen über Möglichkeiten und Bündnispartner_innen
für die dringend gebotene Sicherung menschenrechtlicher
Standards berieten.

 

 


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