Alle fünf Jahre müssen die Unterzeichnerstaaten des UN-Sozialpakts den Vereinten Nationen berichten, inwieweit sie die im Pakt geschützten Rechte umgesetzt haben. Anfang 2017 hat die Bundesregierung den 6. Staatenbericht eingereicht. Für Organisationen und Netzwerke wie das FORUM MENSCHENRECHTE begann im Oktober 2017 die Phase, in der dem zuständigen UN-Sozialausschuss zusätzliche Informationen bereitgestellt wurden. Am Ende … UN-Sozialausschuss (CESCR): Überprüfung territoriale end extraterritoriale Pflichten Deutschlands 2018 weiterlesen
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