Anforderungen an die Partizipation der Zivilgesellschaft bei der Umsetzung der Agenda 2030 in und durch Deutschland. Gemeinsames Papier FORUM MENSCHENRECHTE, VENRO und andere
1. Januar 2016Am 25. September 2015 haben die 193 Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung verabschiedet, deren Kern die Ziele für Nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDG) sind. Die Agenda wird ab 2016 für die folgenden 15 Jahre die globalen Bemühungen um nachhaltige Entwicklung leiten. Die Agenda 2030 ist universell. Sie gilt für alle Staaten gleichermaßen, sie muss auch in und durch Deutschland umgesetzt werden. Die neue Agenda empfiehlt, die Beteiligung zivilgesellschaftlicher Akteure bei der Umsetzung und deren Überprüfung zu ermöglichen. Auf nationaler Ebene sollen deshalb regelmäßige und inklusive Überprüfungen der Zielerreichung durchgeführt werden, die auch Beiträge der Zivilgesellschaft und anderer relevanter gesellschaftlicher Akteure berücksichtigen.
Gemeinsames Papier Anforderungen an die Partizipation der Zivilgesellschaft
Kategorisiert in: Aktuelles, Bundestag und Bundesregierung, Menschenrechte in der Agenda 2030