‚BMZ 2030‘ – Anforderungen an das Qualitätsmerkmal Menschenrechte aus Sicht des FORUM MENSCHENRECHTE

2. Dezember 2020

Mit dem Reformkonzept „BMZ 2030“ erfährt die deutsche Entwicklungszusammenarbeit eine Neuausrichtung. Alle zukünftigen Maßnahmen des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sollen an das Qualitätsmerkmal Menschenrechte, Gender und Inklusion gebunden werden. Das bisherige Menschenrechtskonzept sowie weitere menschenrechtliche Positionspapiere, Strategien und Leitfäden werden darin aufgehen.

Das FORUM MENSCHENRECHTE hatte bereits sich intensiv an der Erstellung des Menschenrechtskonzepts von 2011 beteiligt und begleitete die Umsetzung seitdem kritisch und konstruktiv. Das bisherige Konzept war für das FORUM MENSCHENRECHTE von hohem Wert, da es eine Querschnittsverankerung des Menschenrechtsansatzes in allen Sektoren anstrebte, die strategische Förderung der Rechte von diskriminierten Gruppen hervorhob und auch die extraterritorialen Staatenpflichten deutscher Entwicklungspolitik anerkennt.

Das FORUM MENSCHENRECHTE (Arbeitsgruppe Wirtschaft und Entwicklung) hat jetzt auf Basis der Erfahrungen bei der Umsetzung von BMZ-Menschenrechtskonzept und -Leitfaden eine Reihe von Anmerkungen gesammelt, um diesen Prozess zu unterstützen.

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