Chance für einen stärkeren Menschenrechtsschutz – die neuen OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen

24. Mai 2011

Deutschland muss Potential des überarbeiteten Regelwerks besser nutzen

Das Forum Menschenrechte begrüßt die überarbeiteten OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen, die in Anwesenheit von Angela Merkel anlässlich des 50. Jahrestages der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) morgen in Paris vorgestellt werden. Ein eigenes Kapitel zur menschenrechtlichen Verantwortung von Unternehmen hebt die Bedeutung von Menschenrechten hervor. Vorgaben für die Überprüfung der Einhaltung bleiben in der revidierten Version jedoch hinter den Erwartungen zurück. Nach wiederholter Kritik an der bisherigen Praxis der OECD-Leitsätze, auch von UN-Ebene, war eine Überarbeitung der Leitsätze erforderlich geworden.

„Die überarbeiteten OECD-Leitsätze unterstreichen die menschenrechtliche Verantwortung von Unternehmen. Mit dem jetzt aufgenommenen Menschenrechtskapitel erhalten die Unternehmen wichtige Kriterien, um ihrer Verantwortung nachzukommen. Es kommt jetzt darauf an, dass die Leitsätze auch tatsächlich angewendet werden. „, sagt Dr. Katharina Spieß von Amnesty International, die das Forum Menschenrechte im deutschen Arbeitskreis OECD-Leitsätze beim Bundeswirtschaftsministerium vertritt.

Die Überarbeitung der Leitsätze hat eine Reihe von Verbesserungen gebracht. Während bisher die Leitsätze auf die grenzüberschreitenden Investitionstätigkeiten und investitionsähnlichen Aktivitäten der Unternehmen beschränkt wurden, gelten sie jetzt für alle Unternehmen und unterstreichen die Verantwortung für die Zulieferkette. Weiterhin erkennen die Leitsätze nun an, dass ein Unternehmen seinen Beschäftigten Löhne zahlen muss, die die Grundbedürfnisse decken. „Bei Fragen der länderbezogenen Rechnungslegungspflichten haben die OECD-Länder jedoch die Chance verpasst, die Leitsätze zu einem fortschrittlichen Instrument zu machen“, ergänzt Katharina Spieß.

Die OECD-Leitsätze sehen auch Vorgaben für ein nationales Umsetzungsverfahren vor. Sogenannte Nationale Kontaktstellen (NKS) sollen die Einhaltung der Leitsätze fördern. Diese müssen unparteiisch sein und alle Parteien gleich behandeln. Wie die nationalen Kontaktstellen aber institutionell ausgestaltet sein sollen, regeln die OECD-Leitsätze nach wie vor nicht. Es liegt aber auf der Hand, dass die jetzige Struktur der deutschen NKS den Kriterien der Unparteilichkeit und der Gleichbehandlung nicht genügt. „Aufgrund von potenziellen Interessenskonflikten kann die deutsche NKS nicht weiterhin im Bundeswirtschaftsministerium in der Abteilung für Auslandsinvestitionen angesiedelt sein. Die bisherige Praxis muss in Deutschland nun vor dem Hintergrund der neuen Leitsätze verändert werden“, sagt Katharina Spieß. „Das Forum Menschenrechte wird sich für eine entsprechend verbesserte Anwendung der Leitsätze in Deutschland einsetzen.“

Kontakt: Dr. Katharina Spieß, 030-420248416

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