Den Auftrag des Grundgesetzes zur Verwirklichung der Menschenrechte ernst nehmen: FORUM MENSCHENRECHTE stellt Forderungskatalog zur Bundestagswahl vor

6. September 2005

Die Menschenrechte sind in den vergangenen Jahren vielfältig unter Druck geraten. In der Außen- wie der Innenpolitik haben Anti-Terror-Maßnahmen hohe Priorität. Es ist ein Klima entstanden, in dem auch in Deutschland offen über die Legitimität staatlicher Foltermaßnahmen diskutiert wurde. Flüchtlingen wird immer seltener ein dauerhafter Schutz gewährt, eine Bleiberechtsregelung für die langjährig Geduldeten steht aus. Beim Antidiskriminierungsgesetz standen nicht mehr Ungleichbehandlungen am Arbeitsplatz oder bei der Wohnungssuche im Vordergrund, sondern mögliche Nachteile für die Wirtschaft. Alles, was über den verpflichtenden europäischen Standard hinausgehen könnte, wurde in Deutschland kaum noch als diskussionswürdig angesehen.

Demgegenüber fordert das Grundgesetz das Bekenntnis zu „unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage“ des Gemeinwesens und „des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt“.

Die im FORUM MENSCHENRECHTE zusammengeschlossenen Menschenrechtsorganisationen fordern deswegen alle Parteien mit einem achtseitigen konkreten Forderungskatalog auf, im Wahlkampf und in den Koalitionsverhandlungen für eine aktive Menschenrechtspolitik einzutreten. Konkret bedeutet dies für die kommende Legislaturperiode, dass einmal geschaffene Strukturen wie der eigenständige Menschenrechtsausschuss im Deutschen Bundestag, das unabhängige staatliche Deutsche Institut für Menschenrechte, die Menschenrechtsbeauftragten der Bundesregierung in einzelnen Ministerien erhalten und gestärkt werden müssen. Da Menschenrechtsschutz eine Querschnittsaufgabe ist, sollte es Beauftragte in allen relevanten Ministerien geben. Zudem soll die Bundesregierung dem Parlament jährlich umfassend über die Verwirklichung der Menschenrechte berichten.

Seit Jahren bestehende Vorbehalte z.B. gegen die UN-Kinderrechtskonvention müssen in der neuen Legislaturperiode endlich ausgeräumt und lange anstehende Verträge zum Menschenrechtsschutz, wie das Zusatzprotokoll zur UN Anti-Folter-Konvention, müssen ratifiziert werden. Gleiches gilt für das 12. Protokoll der Europäischen Menschenrechtskonvention und die Verabschiedung des Antidiskriminierungsgesetzes sowie die Revidierte Europäische Sozialcharta und deren Zusatzprotokoll über Kollektivbeschwerden. Die Menschenrechte sind Grundlage der Verfassung unserer Gesellschaft und entsprechend im Artikel 1 des Grundgesetzes verankert. Alle Parteien tragen Verantwortung, sie auch zur Grundlage ihrer Politik zu machen.

Das FORUM MENSCHENRECHTE ist ein Netzwerk von 44 deutschen Nichtregierungsorganisationen, die sich für einen verbesserten, umfassenden Menschenrechtschutz einsetzen – weltweit, in bestimmten Weltregionen, Ländern und in der Bundesrepublik Deutschland.

 

Für weitere Nachfragen stehen Ihnen zur Verfügung:

Dr. Jochen Motte, Vereinte Evangelische Mission,
Rudolfstr. 137, 42285 Wuppertal,
Tel. 0202 / 89004-168, Email: jpic@vemission.org

Dr. Beate Wagner, Deutsche Gesellschaft für die Vereinten Nationen,
Zimmerstr. 26/27, 10969 Berlin,
Tel. 030 / 259 375-20, Email: wagner@dgvn.de

Günter Burkhardt, Pro Asyl e.V.,
Postfach 160624, 60069 Frankfurt am Main,
Tel. 069 / 230688, Email: gb@proasyl.de

Ingeborg Rürup, Humanistische Union, Haus der Demokratie und Menschenrechte,
Greifswalder Str. 4, 10405 Berlin,
Tel. 030 / 8825230, info@humanistische-union.de

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