Deutsche Menschenrechtspolitik: widersprüchlich und entwicklungsfähig
21. Oktober 2004Eine Halbzeitbilanz der Menschenrechtspolitik von Bundesregierung und Bundestag.
Unter dem Titel „Für eine Kultur der Menschenrechte und der internationalen Rechtsstaatlichkeit in Deutschland“ hat das FORUM MENSCHENRECHTE, ein Netzwerk von 45 Menschenrechtsorganisationen, heute in Berlin eine Halbzeitbilanz der Menschenrechtspolitik von Bundesregierung und Bundestag vorgestellt.
Die Menschenrechtspolitik der Bundesregierung tritt oft widersprüchlich auf. Wenn das Auswärtige Amt sich dafür einsetzt, dass die russische Tschetschenien-Politik in der UN-Menschenrechtskommission gerügt wird, gleichzeitig der Kanzler den russischen Rechtsstaat lobt und die Wahlen in Tschetschenien für fair erklärt, leistet Deutschland keinen Beitrag zur Besserung der Menschenrechtslage im Kaukasus. Neben China ist Russland ein Prüfstein dafür, wie ernst die Bundesregierung ihre Menschenrechtsrhetorik auch gegenüber „strategisch wichtigen Partnerländern“ nimmt. „Wir vermissen klare Worte gegen die zunehmend autoritären Tendenzen in Russland, gegen die Versuche, die Arbeit unabhängiger Bürger- und Menschenrechtsorganisationen zu diskreditieren, gegen die Torpedierung der Pressefreiheit und dagegen, dass es in Russland keine Justiz gibt, die das Prädikat „unabhängig“ verdient hätte“, sagte Barbara Lochbihler, Generalsekretärin von amnesty international Deutschland.
Die Bundesregierung könnte internationale Rechtsstaatlichkeit unter Beweis stellen, wenn sie Verträge wie die Kinderrechtskonvention und das Zusatzprotokoll zur UN-Anti-Folter-Konvention endlich ohne Wenn und Aber ratifizieren und umsetzen würde.
Selbst internationale Gremien wie das UN-Komitee gegen Folter oder das Komitee für die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte beklagen die ungenügende Umsetzung der Menschenrechte in Deutschland. „Das FORUM MENSCHENRECHTE erwartet, dass die Bundesregierung dies als Chance nutzt, den Grundrechteschutz in unserem Land weiter zu entwickeln, statt trotzig wegzuhören“, sagte Andreas Selmeci, Referent für Menschenrechte beim Diakonischen Werk.
Menschenrechte werden in Deutschland zudem noch immer als eine Sache der Außenpolitik und kaum als Querschnittsaufgabe betrachtet. Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung sollte es darum nicht nur im Auswärtigen Amt, sondern in allen Ressorts und im Bundeskanzleramt geben.
Auf besondere Kritik des FORUM MENSCHENRECHTE stieß abermals die menschenrechtliche Situation von Flüchtlingen in Deutschland und Europa. „Ein krasses Beispiel ist das von Bundesinnenminister Schily angestrebte unbefristete Arbeitsverbot für bislang Geduldete. Menschen dauerhaft von der Erwerbsarbeit auszuschließen, ist mit dem Schutz der Menschenwürde im Grundgesetz nicht vereinbar“, kritisierte Günter Burkhardt von Pro Asyl.
Auch auf europäischer Ebene darf eine rot-grüne Bundesregierung nicht länger den Scharfmacher in Sachen Flüchtlingspolitik spielen. Stattdessen soll sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Italien in Gang leitet, denn Italien verstößt mit seinen Massenabschiebungen nach Libyen nicht nur gegen die europäische Menschenrechtskonvention und die Genfer Flüchtlingskonvention, sondern auch gegen Artikel 6, Abs. 1 und 2 des EU-Vertrags.
In seiner Zwischenbilanz würdigt das FORUM MENSCHENRECHTE die offene Zusammenarbeit staatlicher Stellen mit Nichtregierungsorganisationen. Positiv ist auch das Engagement des Bundestages zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern zu bewerten. Schließlich ist es lobenswert, wenn das Außen- und das Entwicklungsministerium die Notwendigkeit von Krisenprävention betonen; leider entspricht die deutsche Rüstungsexportpolitik in der Praxis diesem Ziel nicht. Die Bundesregierung macht auch keine erkennbaren Anstalten, sich dafür einzusetzen, dass der EU-Verhaltenskodex für Rüstungsexporte rechtlich verbindlich wird.
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