Deutschland muss endlich Beschwerdemechanismus zum UN-Sozialpakt ratifizieren!

3. Mai 2013

Am 5. Mai tritt das Beschwerdeverfahren zum UN-Sozialpakt in Kraft.

Deutschland muss es nun endlich ratifizieren!

Nachdem zehn Staaten – unter anderem Spanien, Portugal und die Slowakei – das Zusatzprotokoll zum UN-Sozialpakt ratifiziert haben, tritt es am 5. Mai in Kraft; erstmals werden dann Personen die Möglichkeit erhalten, sich bei den Vereinten Nationen wegen der Verletzung ihrer sozialen Rechte, z. B. ihres Rechts auf Nahrung oder Wohnen, zu beschweren. Eine solche Beschwerdemöglichkeit gibt es für bürgerliche und politische Rechte schon seit 1976.

Die Bundesregierung verkündet seit fünf Jahren, dass sie das Zusatzprotokoll unterzeichnen möchte, hat diese Ankündigung aber bis heute nicht in die Tat umgesetzt.

„Gerade in Zeiten der Kürzungen im Sozialbereich ist ein internationaler Beschwerdemechanismus von großer Bedeutung. Die Frage, wie soziale Rechte in Deutschland geschützt werden, gewinnt angesichts der Wirtschaftskrise an Bedeutung“, sagt Katharina Spieß, Sprecherin der Arbeitsgruppe Entwicklung, Wirtschaft und Menschenrechte des Forums.

„Das Inkrafttreten des Zusatzprotokolls ist ein wichtiger Schritt dahin, dass Menschen sich gegen die Verletzung ihrer wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte wehren können. Deutschland sollte endlich dem Beispiel der Slowakei, Spaniens und Portugals folgen und das Zusatzprotokoll ratifizieren. Dazu wurde die Bundesregierung vor kurzem noch einmal explizit durch den UN Menschenrechtsrat aufgefordert“, so Katharina Spieß.

Am 25. April wurde die Menschenrechtsbilanz Deutschlands im Rahmen des Universal Periodic Review (UPR) im Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen überprüft. Auch dort wurde Deutschland von mehreren Staaten aufgefordert, endlich das Zusatzprotokoll zu ratifizieren.  Der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Markus Löning, unterstrich dabei, dass Deutschland die Einhaltung der Menschenrechte sehr ernst nehme. Auf die Frage der Ratifizierung des Zusatzprotokolls ging er jedoch nicht ein. Das Forum Menschenrechte hatte die Bundesregierung bereits im Zug ihrer Bewerbung für den UN Menschenrechtsrat aufgefordert, die Ratifizierung des Zusatzprotokolls während ihrer Amtszeit im Rat zuzusagen. Auch dies hat die Bundesregierung nicht getan. Bei einer öffentlichen Anhörung zum UPR im Dezember 2012 hat die Bundesregierung offen gelegt, dass die Zurückhaltung darauf zurückzuführen ist, dass sie in Bezug auf das Recht auf Arbeit und Rechte in der Arbeit Rügen aus Genf befürchtet.

Kontakt: Dr. Katharina Spieß 030-420248416

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