Die UN-Kinderrechtskonvention wird volljährig

13. November 2007

Pressemitteilung zum 20. November 2007

Zahnlos trotz Volljährigkeit: Die Kinderrechtskonvention wird 18 und ist von einer Umsetzung noch immer weit entfernt!

Die im FORUM MENSCHENRECHTE zusammengeschlossenen Organisationen fordern aus Anlass des Jahrestages der Verabschiedung des UN-Übereinkommens über die Rechte des Kindes am 20. November eine vorbehaltlose und konsequente Umsetzung des am meisten anerkannten Menschenrechtsvertrags. 193 Staaten, mit Ausnahme von Somalia und den USA, haben die Kinderrechtskonvention ratifiziert und sich damit zur Umsetzung verpflichtet.

Im April 1992 trat die Kinderrechtskonvention in Deutschland mit Vorbehalten in Kraft. „Dass sie immer noch nicht ohne Einschränkungen für alle hier lebenden Kinder gilt, ist ein Skandal“, erklärt Albert Riedelsheimer vom Bundesfachverband Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge. „Die Benachteiligungen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, wie zum Beispiel die Behandlung als Erwachsene ab 16 Jahren oder Benachteiligung beim Recht auf Bildung, sind nicht hinnehmbar.“

Der Umgang mit der Vorbehaltserklärung in Deutschland macht deutlich, dass die derzeit bestehende Kontrolle der Konvention nicht ausreicht, um Kindern in vollem Umfang zu ihren Rechten zu verhelfen.

„Trotz Volljährigkeit ist die Kinderrechtskonvention immer noch zahnlos“, meint Barbara Dünnweller von der Kindernothilfe. „Kinderrechtsverletzungen müssen Konsequenzen haben für die Verursacher. Die Kontrollmöglichkeiten, die die Konvention bisher vorsieht, sind unzureichend.“

Die Staaten müssen zwar regelmäßig dem UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes in Genf Bericht darüber erstatten, welche Maßnahmen sie für die Umsetzung der Konvention ergreifen und wie diese sich auf die Situation von Kindern und Jugendlichen auswirken. Mit einem Beschwerderecht für Kinder und Jugendliche könnten Staaten wegen Kinderrechtsverletzungen besser zur Rechenschaft als bisher gezogen werden. Dieses so genannte Individualbeschwerderecht gibt es bei anderen Menschenrechtsverträgen längst.

„Wir fordern die Bundesregierung auf, die Vorbehaltserklärung zur UN-Kinderrechtskonvention endlich zurückzunehmen und – wie versprochen – die Einführung eines Individualbeschwerderechts in die Wege zu leiten“, erklärt Heiko Kauffmann von Pro Asyl und Aktion Courage. „Die Regierung selbst vertritt die Auffassung, dass das Beschwerderecht Rechtsstellung und Rechtsbewusstsein der Betroffenen stärkt und die Staaten stärker in die Pflicht nimmt.“

Das FORUM MENSCHENRECHTE fordert:

Die Vorbehaltserklärung zur UN-Kinderrechtskonvention muss zurückgenommen werden;

  • Die Bundesregierung sollte die Einführung eines Individualbeschwerderechts für die UN-Kinderrechtskonvention prüfen und dem Bundestag zum Beschluss vorlegen;
  • Sie sollte sich im Rahmen der EU und der EU-Kinderrechtsstrategie für ein Individualbeschwerderecht einsetzen;
  • Sie sollte sich beim UN-Menschenrechtsrat für die Einrichtung einer Arbeitsgruppe stark machen, die den Text für ein Zusatzprotokoll entwirft;
  • Sie sollte sich mit dem UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes über eine Strategie zur Einführung eines Beschwerderechts verständigen.

Für Rückfragen stehen zur Verfügung:

Barbara Dünnweller, Handy-Nr. 0170 750 9165
Heiko Kauffmann, Handy-Nr. 0172 244 8241
Albert Riedelsheimer, Handy-Nr. 0171 614 1520

Das Forum Menschenrechte ist ein Netzwerk von 48 deutschen Nichtregierungsorganisationen, die sich für einen verbesserten, umfassenden Menschenrechtschutz einsetzen – weltweit, in einzelnen Weltregionen, Ländern und in der Bundesrepublik Deutschland.

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