Ein anderer Rat ist möglich
18. Juni 2009Der UN-Menschenrechtsrat entscheidet sich für eine Überwachung des Sudan
Der an Erfolgsstories nicht gerade reiche UN-Menschenrechtsrat hat am Donnerstag Nachmittag Zähne gezeigt und gegen den Willen der Regierung Sudans und anderer menschenrechtsunfreundlicher Regime im Rat das Mandat für eine/n unabhängigen Experten/in zur Überwachung der Menschenrechtslage im Sudan sowie der technischen Beratung der dortigen Regierung geschaffen.
In einer aufgeladenen Atmosphäre hatte Ägypten zuvor einen Resolutionsentwurf zum Sudan eingebracht. Die Annahme dieser Resolution hätte einmal mehr dem Menschenrechtsauftrag des Rates Hohn gesprochen.
Entgegen den Feststellungen aller unparteilichen Quellen hätte dieser Text der Regierung des Sudan Dank für die Zusammenarbeit mit dem Menschenrechtsrat und für die bisherigen Erfolge bei der Umsetzung der Empfehlungen ausgesprochen. Dies empfanden allerdings auch Länder aus der Afrika-Gruppe wie Sambia und Ghana als Zumutung; zumal sie die Menschenrechtslage im Sudan als Bedrohung der Stabilität der gesamten Region bewerten.
Die Europäische Union hatte einen eigenen Resolutionsentwurf zum Sudan eingebracht, sich allerdings auch mit Ergänzungen zum ägyptischen Entwurf gewappnet. In einer knappen Abstimmung von 20:19 konnte die EU ihre Ergänzungen durchsetzen. Ironie der Geschichte: Ägypten stellte daraufhin den Antrag, über den ergänzten Resolutionstext abstimmen zu lassen und forderte die Mitglieder des Rates auf, gegen diesen – ursprünglich eigenen – Entwurf zu stimmen. Eine ebenfalls knappe Mehrheit von 20:18 folgte dem nicht.
Die Resolution richtet das Mandat einer/eines unabhängigen Expertin/Experten für die Dauer eines Jahres ein. Im Unterschied zum Mandat eines/einer Sonderberichterstatters/Sonderberichterstatterin (bisher Sima Samar) kann ein/eine Experte/Expertin offiziell weniger explizit die Regierungsführung kritisieren, sondern soll die Regierung mit technischer Beratung bei der Verbesserung der Menschenrechtslage unterstützen. „Die Mandatsträgerinnen und Mandatsträger der UN-Sonderverfahren sind kluge Menschen und wissen auch mit einem solchen Status das Richtige und Wesentliche zur Lage der Menschenrechte zu sagen,“ zeigte sich der Vertreter des FORUM MENSCHENRECHTE in Genf, Theodor Rathgaber, optimistisch über die faktische Monitoring-Funktion des neuen Mandats.
Keine zehn Minuten später verabschiedete der UN-Menschenrechtsrat eine weitere Resolution im Konsens, die die Mandatsträger/innen der Sonderverfahren auf den Verhaltenskodex (Code of Conduct) verpflichtet. Nach intensiven Verhandlungen konnten dem ursprünglich von Kuba und Ägypten eingebrachten Entwurf die meisten Giftzähne gezogen und ein Konsens erzielt werden. „Wenngleich das Schlimmste vermieden werden konnte, muss diese Resolution als Versuch der Einschüchterung der Mandtatsträger/innen der Sonderverfahren eingeschätzt werden,“ folgerte Theodor Rathgeber. Die menschenrechtsunfreundlichen Hardliner hätten während der Verhandlungen keinerlei Detail beibringen können, gegen welche Vorgaben des Code of Conduct bisherige Mandatsträger/innen verstoßen haben könnten. Es sei aber kein Geheimnis, dass Regimen wie Kuba und Ägypten die Unabhängigkeit der Expertinnen und Experten grundsätzlich nicht passt. „Es ist leider die falsche Botschaft an die falsche Adresse,“ bemängelte Theodor Rathgeber. Einen Verhaltenskodex hätten am dringendsten genau solche Regierungen nötig, die den Resolutionstext eingebracht haben. Um so dringender sei es, die konkrete Arbeit der Sonderverfahren durch Regierungen und nicht-staatliche Akteure in Zukunft verstärkt zu unterstützen.
Kontakt: Dr. Theodor Rathgeber, +41-79-4711224 oder +49-171-4054959
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