Forum Menschenrechte fordert Ersatz des Begriffes der „Rasse“ im Grundgesetz durch die Formulierung „rassistische Diskriminierung“
11. Juni 2010Das Forum Menschenrechte empfiehlt dem Gesetzgeber, den Begriff „Rasse“ aus dem Diskriminierungsverbot in Artikel 3 des Grundgesetzes zu streichen und durch das Verbot „rassistischer Diskriminierung“ zu ersetzen. Ein entsprechendes Positionspapier hat der Koordinationskreis des Forums den Fraktionsvorsitzenden sowie den Bundesministern der Justiz und des Innern im November 2010 übersandt.
Zur Begründung verweist das Forum auf die wissenschaftlichen Erkenntnisstand seit 1950. Bereits damals hatte die UNESCO festgestellt, dass es biologisch gesehen menschliche „Rassen“ nicht gibt und dass es sich, wenn dennoch von „Rassen“ gesprochen wird, um soziale Konstrukte handelt. Der Erkenntnisstand hat sich in der öffentlichen Wahrnehmung noch nicht hinreichend niedergeschlagen, wie sich in den wieder populär gewordenen Behauptungen über die „Integrationsfähigkeit“ Menschen türkischer oder arabischer Herkunft zeigt. Mit seiner Initiative will das Forum Menschenrechte Engagement und Prävention gegen Rassismus in Deutschland stärken. Bereits in seinem Schattenbericht zur Umsetzung der UN-Antirassismuskonvention in Deutschland hatte das Forum umfassend belegt, wie rückständig die Umsetzung der internationalen Normen zur Prävention gegen rassistische Diskriminierung in der Bundesrepublik ist.
Das Deutsche Institut für Menschenrechte hatte bereits im April eine gleichlautende Forderung wie das Forum Menschenrechte erhoben. Sie wurde bislang von der Fraktionen von SPD und Bündnis-90/Die Grünen sowie von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes unterstützt.
Im November und Dezember 2009 sowie im Januar 2010 waren von drei Fraktionen des Deutschen Bundestages gleichlautende Gesetzentwürfe zur Aufnahme des Merkmales der sexuellen Identität in den Schutzkatalog des Artikels 3 des Grundgesetzes vorgelegt worden. Auch das Anliegen dieser Anträge findet die Unterstützung des Forums Menschenrechte. Bislang hat der Bundestag über diese Anträge noch nicht entschieden. Das Forum hofft, dass die gleichzeitige Diskussion der Initiativen einer Modernisierung des Artikels 3 Schwung geben könne.
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