Forum Menschenrechte kritisiert Entwurf zum Zuwanderungs-Änderungsgesetz

28. März 2007

Zu den geplanten Verschärfungen des Asyl- und Ausländerrechts:

Menschenrechtsstandards werden unterschritten

Das FORUM MENSCHENRECHTE – ein Netzwerk von mehr als 40 deutschen Nichtregierungsorganisationen, die sich für einen verbesserten, umfassenden Menschenrechtschutz einsetzen – kritisiert, dass  bei der geplanten Umsetzung der aufenthalts- und asylrechtlicher EU-Richtlinien Menschenrechtsstandards unterschritten werden. Statt europäische Mindeststandards ins nationale Recht umzusetzen, plant die Bundesregierung zahlreiche Verschärfungen im Asyl- und Ausländerrecht, die z.T. mit dem Grundgesetz und der Europäischen Menschenrechtskonvention nicht vereinbar sind.

Unter anderem kritisiert das Forum:

Das FORUM MENSCHENRECHTE kritisiert, dass es durch die geplante Gesetzesänderung zu einer regelmäßigen Inhaftierung von Asylsuchenden kommen soll. Asylsuchende, bei denen die Zuständigkeit eines anderen EU-Mitgliedstaat geprüft wird, sollen künftig für die gesamte Dauer dieses Verfahrens in Haft genommen werden. Dies ist nicht nur aus rechtsstaatlicher Sicht unhaltbar, sondern auch menschenrechtswidrig.

Auf massive Kritik stößt, dass der Gesetzentwurf die europarechtlichen Vorgaben für Personen, die vor bewaffneten Konflikten fliehen, missachtet . Flüchtlinge aus Kriegs- und Krisengebieten, insbesondere Bürgerkriegsflüchtlinge, wurden bislang nur unzureichend geschützt wurden. Nach der geplanten Umsetzung ins deutsche Recht sollen die Betroffenen weiterhin ohne Schutz bleiben, wenn die Gefahren der Bevölkerung im Herkunftsland allgemein drohen. Die europäischen Vorgaben für Schutzsuchende werden auf diese Weise leer laufen.

Die geplante Einschränkung des Ehegattennachzugs ist mit dem Schutz der Familie weder nach dem Grundgesetz noch nach der Europäischen Menschenrechtkonvention vereinbar. Die Bedingung, einfache Deutschkenntnisse vor der Einreise nach Deutschland zu erwerben, wird den Ehegattennachzug fundamental beschneiden. In der Praxis ist der Erwerb von Sprachkenntnissen nur für Angehörige der großstädtischen Oberschicht möglich. Das Grundrecht, als Familie zusammenzuleben, würde künftig nur für Privilegierte gelten.

Weiterhin bemängelt das FORUM MENSCHENRECHTE, dass die EU-Richtlinie zu Opfern von Menschenhandel nur mangelhaft umgesetzt werden soll. Nach der Richtlinie haben Opfer von Menschenhandel einen Anspruch auf spezielle medizinische Hilfe, einschließlich angemessener psychologischer und psychotherapeutischer Behandlung. Im Gesetzentwurf findet sich ein solcher Anspruch nicht.

Das Forum Menschenrechte fordert den Deutschen Bundestag auf, im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens den Regierungsentwurf grundlegend zu überarbeiten, so dass er menschenrechtlichen und rechtsstaatlichen Ansprüchen genügt.

 

Rückfragen an:

PRO ASYL, Tel: 069/234054

Amnesty International, Tel: 030/420248306

Bundesfachverband Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge, Tel: 089/55250714

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