Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz: Standards und Zertifizierungen. Anforderungen im Rahmen gesetzlicher Sorgfaltspflichten aus zivilgesellschaftlicher Sicht

26. Januar 2024

Mit dem deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) sind deutsche Unternehmen seit Januar 2023 dazu verpflichtet, menschenrechtliche und bestimmte umweltbezogene Sorgaltspflichten in ihren Lieferketten umzusetzen.

Verschiedene Standardsysteme haben in den letzten Jahrzehnten Grundlagenarbeit für die Operationalisierung von Menschenrechten und Umweltschutz in diesem Bereich geleistet. Dennoch scheint die posive Wirkung für Rechteinhaber*innen überschaubar und der Beitrag zu den konkreten unternehmerischen Sorgfaltspflichten in vielen Fällen unklar.

Vor diesem Hintergrund erörtert ein Positionspapier von CorA-Netzwerk für Unternehmensverantwortung, Initiative Lieferkettengesetz, FORUM MENSCHENRECHTE und VENRO, wie freiwillige Standards und Zertifizierungen funktionieren und welche konkrete Relevanz sie im Kontext der LkSG-Umsetzung haben können.

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