NAP Wirtschaft und Menschenrechte: Monitoring-Methodik ist ungeeignet – Gewerkschaften und Nichtregierungsorganisationen fordern ein Lieferkettengesetz.

20. Juli 2019

Seit März 2019 blockierte das Bundeswirtschaftsministerium den Beginn des Monitorings der menschenrechtlichen Sorgfalt deutscher Unternehmen im Rahmen des Nationalen Aktionsplans (NAP) Wirtschaft und Menschenrechte. Es verlangte eine massive Aufweichung der Methodik.
Die schließlich am 5. Juli 2019 beschlossene Methodik bildet nach Auffassung des CorA-Netzwerks für Unternehmensverantwortung, des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB), des FORUM MENSCHENRECHTE und des Verbands Entwicklungspolitik und Humanitäre Hilfe (VENRO) keine geeignete Grundlage, um den Umsetzungsstand der menschenrechtlichen Sorgfalt deutscher Unternehmen zu untersuchen.

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