Schutz von Menschen vor Rassismus – kein Thema für die Bundesregierung?

18. März 2004

Anlässlich des Internationalen Tages der UN zur Überwindung von Rassismus am 21. März fordert das Forum Menschenrechte die Bundesregierung auf, ihren internationalen Verpflichtungen zum Abbau von Rassismus sofort und konsequent nachzukommen.

Menschen, die in ihren unterschiedlichsten Lebensbereichen rassistische Diskriminierung erfahren, haben bisher kaum Möglichkeiten, sich für ihre Rechte einzusetzen. Und dies trotz der Tatsache, dass sich die Bundesregierung schon vor Jahren auf europäischer und internationaler Ebene verpflichtet hat, effektive Maßnahmen zum Abbau von Rassismus zu ergreifen.
Im Jahr 2000 hat der Europäische Rat als Mindeststandards zum Schutz vor Diskriminierung zwei Richtlinien verabschiedet, von denen die eine (Richtlinie 2000/43/EG) vor rassistischer Diskriminierung in Bereichen der Bildung, des Wohnungsmarktes, des Gesundheitswesens, der sozialen Sicherheit und des Zugangs zu Gütern und Dienstleistungen schützt und die andere (Richtlinie 2000/78/EG) – neben weiteren Verboten von Diskriminierung – rassistische Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf untersagt. Trotz der abgelaufenen Fristen im Juli und Dezember 2003 sind diese Richtlinien von der rot-grünen Bundesregierung bis heute nicht in nationales Recht umgesetzt worden.
Auf der UN-Weltkonferenz gegen Rassismus in Durban 2001 hat sich Deutschland als Unterzeichnerstaat verpflichtet bis Ende 2003 unter Einbeziehung der Zivilgesellschaft einen nationalen Aktionsplan gegen Rassismus zu verabschieden. Dieser liegt bis heute nicht vor. Das Abstimmungsverhalten auf der UN-Menschenrechtskommission verdeutlicht ebenfalls den mangelnden Willen der Bundesregierung sich gegen Rassismus einzusetzen. So lehnte sie in 2002 eine UN-Resolution gegen Rassismus ab und enthielt sich letztes Jahr der Stimme.

„Der Schutz von Menschern vor Diskriminierung ist ein fundamentales Menschenrecht“, so Judy Gummich, Sprecherin der Arbeitsgruppe Antirassismus im Forum Menschenrechte. „Rassismus gilt als besonders schwerwiegende Form von Diskriminierung. Deutschland weigert sich bis heute, einen rechtlichen Rahmen zu schaffen, der es den Opfern von Rassismus ermöglicht ihr Menschenrecht auf Nicht-Diskriminierung einzuklagen.“ Judy Gummich betont: „Um Rassismus wirksam entgegen zu treten und um die Opfer von Rassismus zu stärken, sind weitere Maßnahmen wie etwa im Bildungsbereich erforderlich. Diese müssen in einem Nationalen Aktionsplan gegen Rassismus verankert werden. Dabei ist die Beteiligung von Nicht-Regierungsorganisationen von der Erstellung bis zum Monitoring unabdingbar.“

Rassismus muss seitens der Regierung endlich als zentrale gesellschaftliche Querschnittsaufgabe gesehen werden. Forum Menschenrechte fordert die Bundesregierung auf, endlich den eingegangen internationalen Verpflichtungen nachzukommen. Dazu gehört eine zügige Umsetzung der EU-Anti-Diskriminierungsrichtlinien in Form eines Anti-Diskriminierungsgesetzes, die Verabschiedung des Nationalen Aktionsplans gegen Rassismus und ein entsprechendes Engagement in der UN-Menschenrechtskommission.

Kontakt: Judy Gummich, Sprecherin der AG Antirassismus im Forum Menschenrechte,
Tel. 0331-200 28 90, mail: judy.gummich@kok-potsdam.de

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