Stellungnahme des FORUM MENSCHENRECHTE anlässlich der Vorstellung des Entwicklungspolitischen Aktionsplans für Menschenrechte 2008-2010

10. März 2008

Am 10. März 2008 stellte die Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Heidemarie Wieczorek-Zeul, im BMZ in Berlin den Entwicklungspolitischen Aktionsplan für Menschenrechte 2008-2010 vor. Mit dem ersten Menschenrechtsaktionsplan 2004-2007 hatte das BMZ bereits erste Schritte zu einer systematischen Ausrichtung der deutschen Entwicklungszusammenarbeit an den Menschenrechten eingeleitet.

Das Forum Menschenrechte befürwortet den Entwicklungspolitischen Aktionsplan für Menschenrechte 2008-2010. Die Grundausrichtung – „die große Linie“ – des Menschenrechtsaktionsplans stimmt.

Das Forum Menschenrechte begrüßt,

  • dass sich die Bundesregierung zu einer konsequenten Verankerung und Stärkung der Menschenrechte in der Entwicklungszusammenarbeit bekennt und dass sie die international verbrieften Menschenrechte konsequent als rechtlich bindende Maßstäbe und verbindliche politische Vorgaben für die Entwicklungszusammenarbeit begreift;
  • dass im Menschenrechtsaktionsplan bedürftige Menschen als Träger von Rechten ausgewiesen werden. Damit wird anerkannt, dass bedürftige Menschen nicht nur Bittsteller sind, sondern rechtlich verankerte Ansprüche auf ein menschenwürdiges Leben haben, die sie u.a. gegenüber dem eigenen Staat und der internationalen Staatengemeinschaft geltend machen können;
  • dass der Menschenrechtsaktionsplan die menschenrechtliche Verpflichtungen nicht nur der Partnerländer, sondern auch der Bundesrepublik Deutschland hervorhebt und die menschenrechtliche Verantwortung von Unternehmen unterstreicht. Dabei wird anerkannt, dass die menschenrechtlichen Pflichten Deutschlands nicht an den eigenen Staatsgrenzen Halt machen und auch im internationalen Handeln zum Tragen kommen;
  • dass der Menschenrechtsaktionsplan die große Bedeutung aller Menschenrechte, auch der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechten (wie etwa der Rechte auf Bildung, Ernährung, Wasser und Gesundheit), für eine erfolgreiche und nachhaltige Entwicklung hervorhebt. Erfreulich ist auch der Einsatz des BMZ für das Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, mittels dessen ein internationales Beschwerdeverfahren für diese Rechte errichtet werden soll.

Das Forum Menschenrechte erachtet es als wichtig,

  • dass der Menschenrechtsaktionsplan zu einer festen und nachhaltigen Verankerung und Umsetzung eines Menschenrechtsansatzes in der EZ führt und die Menschenrechte in der alltäglichen entwicklungspolitischen Praxis tatsächlich stärker zur Geltung kommen. Hierzu sind noch erhebliche Anstrengungen innerhalb des BMZ und der Durchführungsorganisationen der staatlichen Entwicklungszusammenarbeit nötig;
  • dass das BMZ und die Durchführungsorganisationen der staatlichen EZ ihre Monitoring- und Frühwarnmechanismen stärken, um menschenrechtliche Gefährdungslagen in den Partnerländern, aber auch menschenrechtlich bedrohliche Auswirkungen der eigenen bilateralen und multilateralen Politik gegenüber diesen Ländern rechtzeitig zu erkennen. Beim Vorliegen konkreter Anhaltspunkte menschenrechtlicher Gefährdungslagen ist eine zügige und effektive Reaktion sicherstellen;
  • dass von dem Menschenrechtsaktionsplan eine Ausstrahlungskraft gegenüber anderen Ministerien ausgeht und die Kohärenzgespräche zwischen den Ressorts verstärkt werden. Die gesamte Bundesregierung muss sicherstellen, dass sie durch ihr internationales Handeln die Menschenrechte nicht selbst verletzt, sondern schützt und fördert. Nach wie vor besteht in der deutschen Politik die Herausforderung, eine kohärente und damit glaubwürdige Umsetzung menschenrechtlicher und entwicklungspolitischer Ziele zu erwirken;
  • dass die Maßnahmen konkretisiert und wirksam und transparent umgesetzt werden. Auch sin anderen Bereichen hoffen wir, dass die Anregungen des FORUM MENSCHENRECHTE aufgegriffen werden, um Lücken im Maßnahmenkatalog zu schließen: etwa der Schutz von MenschenrechtsverteidigerInnen, die Einführung eines Individualbeschwerderechts für die UN-Kinderrechtskonvention, konkrete Maßnahmen zur Förderung des Rechts auf menschenwürdige Arbeit (z.B. der Kernarbeitsnormen), die menschenrechtliche Ausrichtung der internationalen Handels- und Außenförderpolitik, die stärkere menschenrechtliche Verpflichtung von Wirtschaftsunternehmen sowie die Berücksichtigung der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen;
  • dass der bislang gute Meinungs- und Erfahrungsaustausch mit nicht-staatlichen Entwicklungs- und Menschenrechtsorganisationen bedarfsorientiert ausgeweitet und institutionalisiert wird. Ein Runder Tisch könnte die Umsetzung des Menschenrechtsaktionsplans begleiten.

 

Ansprechpartner: Dr. Michael Krennerich, Sprecher der AG Entwicklung und Menschenrechte im Forum Menschenrechte, Michael.Krennerich@menschenrechte.org, Tel. 09131-8522901.

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