Stellungnahme zum Vorschlag der Europäischen Kommission zur Reform des Dubliner Systems

5. Januar 2017

Die Europäische Union hat aufbauend auf dem Amsterdamer Vertrag ein Gesamteuropäisches Asylsystem entwickelt. Dieses darf nicht aufgegeben werden. Es hat jedoch Schwächen, die insbesondere den Zugang zur Europäischen Union und die Aufteilung der Verantwortlichkeit für Asylsuchende und Flüchtlinge innerhalb der Union betreffen. Im Mai und Juli 2016 hat die Kommission eine Vielzahl von Vorschlägen vorgelegt, die auf eine Änderung der bestehenden Rechtsakte des gemeinsamen Asylsystems zielen. Im Zentrum der Vorschläge steht die Änderung der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 (Dublin III-Verordnung). Die weiteren Vorschläge zur Änderung der anderen Rechtsakte sind weitgehend auf diese Verordnung bezogen, enthalten aber auch unabhängig hiervon Vorschläge für eine Neuregelung. Im Fokus der Auseinandersetzung mit den Vorschlägen der Kommission steht daher zunächst die Reform des Dubliner Systems. …

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Im Auftrag des FORUM MENSCHENRECHTE, 10. Oktober 2016 von Dr. Reinhard Marx

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