UN-Ausschuss würdigt Schattenbericht

7. August 2008

Der Antirassismus-Ausschuss der Vereinten Nationen (CERD) verhandelte in Genf am 5. und 6. August den Staatenbericht der Bundesrepublik zum Antirassismusübereinkommen. Das Forum Menschenrechte hatte im Vorfeld den deutschen Staatenbericht umfassend kritisiert und dazu einen ausführlichen Schattenbericht für den UN-Ausschuss erstellt.

  • Der Ausschuss würdigte den Schattenbericht, indem er zahlreiche Informationen daraus aufgriff. In den Abschließenden Bemerkungen werden sich voraussichtlich u.a. folgende Punkte wieder finden:
  • Die Frage, ob rassistische Diskriminierung an vom deutschen Rechtssystem angemessen angesprochen wird, nahm breiten Raum in der Diskussion ein. Die Ausschussmitglieder äußerten starke Bedenken, ob die von Deutschland verwendete Begrifflichkeit des Rechtsextremismus den Anforderungen des Antirassismusabkommens tatsächlich gerecht wird.
  • Der Nationale Aktionsplan gegen Rassismus sollte tatsächlich besondere Maßnahmen enthalten. Er soll in einem Prozess fortgeschrieben werden, an dem die Zivilgesellschaft zu beteiligen ist.

Eine große Zahl von Ausschussmitgliedern appellierte an die Bundesrepublik, rassistische Motivation ausdrücklich als strafschärfendes Merkmal in das Strafrecht aufzunehmen.

„Der Ausschuss hat eklatante Lücken im Umgang Deutschlands mit rassistischer Diskriminierung wahrgenommen“, so Yonas Endrias, Sprecher der AG Antirassismus. „Wir hoffen, dass die Thematik endlich an die internationalen Standards anknüpft, wie sie in den Beratungen des UN-Ausschusses sichtbar wurden.

Genf, und Berlin 7. August 2008

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Yonas Endrias, Tel. 0179-9404690

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