UN-Menschenrechtsrat im Krebsgang – Resolution zur Meinungsfreiheit erleidet Schiffbruch

28. März 2008

In den letzten Minuten zum Ende der 7. Sitzungsperiode des UN-Menschenrechtsrates (03.-28.03.2008) verkehrte eine Mehrheit von Staaten unter der Meinungsführerschaft von Pakistan, Ägypten, Kuba und China den von Kanada eingebrachten Resolutionsentwurf (Dokumenten-Nummer A/HRC/7/L.24) zur Meinungsfreiheit ins Gegenteil.

Die Resolution sollte dazu dienen, das entsprechende Mandat des Sonderberichterstatters um drei Jahre zu erneuern. Pakistan und Ägypten beantragten eine Ergänzung der Resolution mit der Dokumenten-Nummer A/HRC/7/L.39, derzufolge der Sonderberichterstatter aufgefordert wird, zukünftig ein besonderes Augenmerk auf solche Meinungsäusserungen zu legen, die missbräuchlich einen Fall rassistischer oder religiöser Diskriminierung darstellen. Dieser Ergänzungsantrag erhielt die Mehrheit von 27 Staaten und ist nun die nächsten drei Jahr Bestandteil der Mandatsbeschreibung.

„Was harmlos und nachvollziehbar scheint, verkehrt die bisherige Ausrichtung des Mandats ins Gegenteil“ kritisierte der Genfer Beobachter des Forums Menschenrechte, Theodor Rathgeber. Der Sonderberichterstatter habe bislang vornehmlich für den Schutz und die Förderung der Meinungsfreiheit Sorge getragen und sollte entsprechende Verfehlungen feststellen. „Der Wortlaut der Ergänzung fordert den Mandatsträger jetzt auf, verstärkt auf die Einschränkung statt auf die Wahrung der Meinungsfreiheit zu achten und darüber dem Menschenrechtsrat zu berichten.“

Kuba und China nutzten die Gunst der Stunde und setzten auch der Presse gleich noch Daumenschrauben an. Mittels einer mündlich vorgetragenen und per Abstimmung zugelassenen Ergänzung zum Absatz 10 der Präambel zur gleichen Resolution A/HRC/7/L.24 wird der Sonderberichterstatter aufgefordert, künftig darauf zu achten, inwieweit alle Medien in einer fairen und unparteiischen Weise berichten. Dass die Auffassungen über die Auslegung darüber weit auseinander gehen, hat der Streit um die Karikaturen zur Genüge bewiesen. Entsprechenden Staaten wird es in Zukunft ein Vergnügen sein, die ihnen unbequeme Berichterstattung mit den höheren Weihen des Rates zu brandmarken.

Der Paukenschlag zum Schluss vertrieb den trügerischen Eindruck der vorausgegangen drei Wochen, der Menschenrechtsrat finde zu einer prekär ausbalancierten Arbeitsweise, die wenigstens gravierende Menschenrechtsverletzungen zum Gegenstand politischer Beschlussfassung macht. Nun ist erst einmal ein wichtiger Damm gebrochen, und möglicherweise bleibt es nicht der einzige schwere Rückschlag für die Menschenrechte.

Kontakt Dr. Theodor Rathgeber: 0041-79-4711224 oder 0171-4054959

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